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| Politik & Medien | 18.05.2012 |
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| Eckpunkte werden diskutiert |  |
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Präventionsgesetz sieht starke Qualitätssicherung im Gesundheitswesen vor
21.10.2004 - Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat sich auf gemeinsame Eckpunkte zur Prävention verständigt. Ministerin Ulla Schmidt will Prävention zur nationalen Aufgabe machen und das Gesetz noch dieses Jahr in den Bundestag einbringen. Die zu errichtende Stiftung "Prävention und Gesundheitsförderung" ist maßgeblich mit Qualitätssicherung befasst. "Prävention muss zur nationalen Aufgabe werden. Und sie muss im direkten Lebensumfeld der Menschen verankert werden. Das heißt, Gesundheitsförderung und Prävention müssen in den Kindergärten und Schulen, an Arbeitsstellen, im öffentlichen Bereich unserer Städte und Gemeinden angesiedelt und auf gemein-same Ziele ausgerichtet werden. Ziel ist, möglichst alle Bürgerinnen und Bürger mit nachhaltig wirkenden präventiven Angeboten zu erreichen.", erklärte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Die Stärkung der Prävention solle in einem Präventionsgesetz geregelt werden, dessen Herzstück die Stiftung "Prävention und Gesundheitsförderung" sei. Dort würden Aktivitäten der beteiligten Sozialversicherungszweige (Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung) organisiert und koordiniert. Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung errichten Auf Bundesebene wird eine Stiftung "Prävention und Gesundheitsförderung" der Sozialversicherungsträger als Stiftung des öffentlichen Rechts gesetzlich errichtet. Stifter sind die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung, die durch jährliche Zuwendungen in Höhe von 50 Millionen Euro (entsprechend den zwanzig Prozent der Gesamtmittel, die auf die Bundesebene entfallen) die Finanzierung der Aufgaben ermöglichen. Die Stiftung wird Modellprojekte, ergänzende Settingleistungen im Einvernehmen mit den Ländern sowie Kampagnen durchführen. Daneben hat sie aber auch eine wichtige koordinierende Funktion: Sie wird sowohl für die Entwicklung der Ziele als auch für die Konkretisierung der Qualitätssicherungsstandards für die einzelnen Handlungsebenen verantwortlich sein. Entscheidungen der Stiftung werden von einem Stiftungsrat getroffen, für den neben den Sozialversicherungszweigen auch Bund, Länder und Kommunen Vertreter benennen. Beraten wird der Stiftungsrat von einem Kuratorium, in dem u.a. Vertreter des Deutschen Forums "Prävention und Gesundheitsförderung" sitzen werden, sowie von einem wissenschaftlichen Beirat. Qualitätssicherung garantieren Die Beiträge der Sozialversicherten sollten nur für Maßnahmen ausgegeben werden, deren Nutzen prinzipiell nachgewiesen und deren qualitätsgesicherte Erbringung gewährleistet ist. Dafür wird das Präventionsgesetz verbindliche Kriterien der Evidenzbasierung und der Qualitätssicherung festlegen, auf deren Grundlage konkrete Standards und Maßnahmen für die Umsetzung auf den verschiedenen Handlungsebenen erarbeitet werden können. So wird eine kriteriengestützte und gleichzeitig praxisnahe Qualitätssicherung von Anfang an im System der Prävention verankert. |  |
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